R-Sätze
Die Kennzeichnung nach R-Sätzen ist veraltet und wurde durch die Kennzeichnung durch H-Sätze (GHS-System) ersetzt. Bis 2015 war die bisherige („alte“) Gefahrstoff-Kennzeichnung für Gemische weiterhin zulässig.
Um das Gefährdungspotential chemischer Stoffe oder Zubereitungen ausreichend definieren zu können, werden im Anhang B der Chemikalienverordnung (ChemV) Kriterien zur Einstufung aufgelistet. Dies geschieht durch die Gefahrensymbole und die Risiko-Sätze (R-Sätze, derzeit gibt es 65). Die R-Sätze in Kombination mit den Gefahrensymbolen geben eine recht detaillierte Information über die Risiken eines Stoffes. Mit GHS werden die R-Sätze zu H (Hazard) Statements. Siehe auch unter Kennzeichnung von Arbeitsstoffe.