Name
Lagerungsverbot
Rechtsgebiete
Schweiz
Österreich
Bedeutung in Österreich

Grundsätzlich sind Lagerungen verboten:

- auf Stiegen und Stiegenpodesten

- auf Fluchtwegen, außer: Die nutzbare Mindestbreite bleibt gewährleistet, das Lagergut ist standsicher und unverrückbar aufgestellt sowie nicht brennbar

- vor Notausgängen, außer: Siehe Punkt "auf Fluchtwegen"

- des weiteren dürfen Toiletten, Aufenthaltsräume, Sanitätsräume und ähnliche Räume durch Lagerungen in ihrer Benutzbarkeit nicht beeinträchtigt werden

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