Name
Akkreditierung
Bedeutung in Österreich

Unter "Akkreditierung" (lat. accredere = Glauben schenken) versteht man die formelle Anerkennung, dass eine Prüf-, Überwachungs- oder Zertifizierungsstelle zur Ausübung von Prüfungen, Überwachungen und/oder Zertifizierungen befugt ist.

So ist z.B. die AUVA für die Prüfung bestimmter Persönlicher Schutzausrüstung akkreditiert. Die rechtliche Grundlage für Akkreditierungen ist in Österreich das Akkreditierungsgesetz (AkkG).

Bedeutung in Italien

Akkreditierung