Verwenderinformation (für PSA)


Name
Verwenderinformation (für PSA)
Synonyme
Rechtsgebiete
Österreich
Bedeutung in Österreich

Jedem Käufer von Persönlicher Schutzausrüstung ist Verwenderinformation über die betreffende PSA in schriftlicher Form zu geben. Diese muss beinhalten:

- Anweisungen über Verwendung, Lagerung, Reinigung, Überprüfung,...

- Schutzklassen und Verwendungsgrenzen (plus Messwerte, z.B. die Schalldämmung) von Gehörschutz

- Informationen über Zubehör und Ersatzteile

- Verfallsdatum, Verfallszeit, maximale Tragedauer

- Informationen über die für den Transport geeignete Verpackungsart

- die Bedeutung von Markierungen und Kennzeichnungen

- weitere wichtige Angaben wie Werkstoffe, Festigkeit, Behinderung des Verwenders,...

Die Verwenderinformation muss in deutscher Sprache abgefasst sein.

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