Gesundheitsüberwachung (im Betrieb)


Name
Gesundheitsüberwachung (im Betrieb)
Synonyme
Rechtsgebiete
Österreich
Italien
Bedeutung in Österreich
Bei bestimmten Tätigkeiten, die vor allem zu Berufskrankheiten führen können, sind im 5. Abschnitt ASchG so genannte Eignungs- und Folgeuntersuchungen vorgeschrieben. Weiters muss der Arbeitnehmer die Möglichkeit erhalten, bestimmte Freiwillige Untersuchungen durchführen zu lassen, z.B. bei Bildschirmarbeit.