Lärmminderung
Wenn möglich und notwendig, sind (technische) Lärmminderungsmaßnahmen dem Tragen von Gehörschutz in jedem Fall vorzuziehen. Grundsätzlich sind folgende Aspekte - in der angegebenen Reihenfolge - zu berücksichtigen:
1. Raumakustik und Verwendung lärmarmer Maschinen und Technologien
2. Maschinen durch Kapselung, Schalldämpfer oder schwingungsisolierte Lagerung so weit wie möglich entlärmen
3. Lärmzonen eingrenzen (z.B. durch Schallschirme), kennzeichnen und abtrennen, im Lärmbereich geeigneten Gehörschutz tragen (lassen)