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Überlassung (von Arbeitnehmern)
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Name
Überlassung (von Arbeitnehmern)
Synonyme
Verleih (von Arbeitnehmern)
Rechtsgebiete
Österreich
Bedeutung in Österreich
Zur Verfügung gestellte Arbeitnehmer ("Leiharbeiter") werden an andere "überlassen", um unter deren Kontrolle zu arbeiten. Für die Dauer der Überlassung gelten die Beschäftiger als Arbeitgeber.