Name
Fenster
Synonyme
Bedeutung in Österreich

Für Fenster, Lichtkuppeln und Glasdächer gelten folgende grundsätzliche Bestimmungen:

- Direkte Sonneneinstrahlung sowie störende Hitze oder Kälte vermeiden (z.B. durch die Beschaffenheit des Fensters oder Jalousien)

- erforderlichenfalls Vorrichtungen zur gefahrlosen Reinigung vorsehen

- Öffnen, Schließen und Verstellen muss von einem festen Standplatz aus möglich sein und darf zu keinen Verletzungsgefahren führen

- die Lichteintrittsflächen für die Belichtung muss in Räumen mit Ständigen Arbeitsplätzen mindestens 10% der Bodenfläche betragen

- Lichtkuppeln und Glasdächer dürfen durch herabfallende Gegenstände nicht durchschlagen werden können, im Brandfall dürfen sie nicht tropfen

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