Name
Arbeitszeit
Bedeutung in Österreich

Die Höchstdauer der Tages- und Wochenarbeitszeit sowie die Mindestdauer der Ruhepausen und der Ruhezeiten ist im Arbeitszeitgesetz (AZG ) geregelt. Für bestimmte Arbeitnehmer (z.B. Schwangere und Stillende , Lenker , Bäcker , Lehrlinge ) sind im Gesetz selbst oder aber in anderen Gesetzen Sonderregelungen angeführt. In vielen Fällen werden auch die Sozialpartner ermächtigt , innerhalb bestimmter Grenzen in Kollektivverträgen oder Betriebsvereinbarungen Sonderregelungen zu treffen.

Arbeitszeitformen können beispielsweise nach Dauer, Lage, Wechselrhythmus, Regelmäßigkeit, über Beginn, Ende und Pausen eines Arbeitstages oder danach ob individuelle oder Kooperative Arbeitszeit vorliegt, unterschieden werden.

Die Arbeitszeit ist eng mit der Form des Beschäftigungsverhältnisses verknüpft. Die Art des Arbeitsauftrages oder eine angemessene Personalbesetzung sind u.a. ausschlaggebend, ob Zeitdruck besteht.

 

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