Selbstfahrende Arbeitsmittel (z B Stapler)


Name
Selbstfahrende Arbeitsmittel (z B Stapler)
Bedeutung in Österreich

Durch geeignete Maßnahmen wie Bodenmarkierungen, Verkehrsordnung oder Warnsignale und -hinweise muss eine sichere Abwicklung des innerbetrieblichen Verkehrs gewährleistet sein. Für die Benutzung selbstfahrender Arbeitsmittel müssen schriftliche Betriebsanweisungen erstellt werden, weiters dürfen Arbeitnehmer solche Arbeitsmittel nur verwenden, wenn sie über eine Fahrbewilligung verfügen. Ein Mitbefördern von Personen ist nur unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt. Ist das Arbeitsmittel auch ein Hebemittel bzw. soll es mit einem Arbeitskorb ausgerüstet werden können, gelten verschärfte Anforderungen.

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