Freiwillige Untersuchung


Name
Freiwillige Untersuchung
Rechtsgebiete
Österreich
Bedeutung in Österreich
Beispielsweise im Falle von Bildschirmarbeit haben die Arbeitnehmer das Recht auf eine Untersuchung der Augen und des Sehvermögens. Weitere mögliche freiwillige Untersuchungen sind im § 55 ASchG geregelt. Zu unterscheiden sind diese Untersuchungen von den Eignungs- und Folgeuntersuchungen, die verpflichtend sind.