Nicht trennende Schutzeinrichtung
Dies sind all jene Schutzeinrichtungen, die ein Unfallrisiko eliminieren oder reduzieren, ohne jedoch den Menschen von der Gefahrenquelle zu trennen. Nicht trennende Schutzeinrichtungen können unterteilt werden in
- ortsbindende Schutzeinrichtungen wie Zweihandschaltung, Fußschaltung oder Zustimmungseinrichtungen (bei Mehrpersonenbedienung)
- bei Berührung wirkende Schutzeinrichtungen mit Annäherungsfunktion wie Schaltleisten, Schaltmatten, Reißleinen
- berührungslos wirkende Schutzeinrichtungen mit Annäherungsfunktion wie Lichtschranken oder Lichtvorhänge
- Schutzeinrichtungen mit selbsttätiger Rückstellung wie Tippschalter und Zustimmungseinrichtungen