Kennzeichnung (von Gefahrenbereichen, Hinweise)


Name
Kennzeichnung (von Gefahrenbereichen, Hinweise)
Synonyme
Bedeutung in Österreich

Bestimmte Gefahrenbereiche müssen gekennzeichnet werden. Dies trifft unter anderem zu auf:

- Bereiche mit Zutrittsbeschränkungen,

- Verkehrswege in Räumen mit einer Bodenfläche von über 1000m² ,

- Fluchtwege und Notausgänge,

- Bereiche, in denen Augenschutz, Atemschutzgeräte oder Kopfschutz vorgeschrieben ist,

- Bereiche, die nur mit Schutzkleidung betreten werden dürfen

- Sanitätsräume und Feuerlöscheinrichtungen.

Siehe auch unter Hinweisschilder und Bodenmarkierungen.

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