Erprobung und Probelauf
Eine notwendige Erprobung oder Probelauf von Maschinen, Einrichtungen oder anderen Betriebsmitteln verlangt die folgenden Maßnahmen:
- Die möglicherweise auftretenden besonderen Gefahren (z.B. ausgeschaltete oder abmontierte Schutzeinrichtungen) müssen berücksichtigt werden, wenn möglich sind zusätzliche Schutzmaßnahmen zu treffen
- die eingesetzten Arbeitnehmer müssen fachkundig und speziell geschult sein
- das richtige Verhalten beim Auftreten von Unregelmäßigkeiten oder Störungen muss bekannt sein
- erforderliche Sicherheits-, Warn- und Messeinrichtungen müssen betriebsbereit und funktionsfähig sein
- geeignete Schutzmaßnahmen müssen im Sinne der Arbeitsplatzevaluierung festgelegt und dokumentiert werden
- Gefahrenbereiche müssen gekennzeichnet und gegebenenfalls abgesperrt sein