Erprobung und Probelauf


Name
Erprobung und Probelauf
Synonyme
Rechtsgebiete
Österreich
Bedeutung in Österreich

Eine notwendige Erprobung oder Probelauf von Maschinen, Einrichtungen oder anderen Betriebsmitteln verlangt die folgenden Maßnahmen:

- Die möglicherweise auftretenden besonderen Gefahren (z.B. ausgeschaltete oder abmontierte Schutzeinrichtungen) müssen berücksichtigt werden, wenn möglich sind zusätzliche Schutzmaßnahmen zu treffen

- die eingesetzten Arbeitnehmer müssen fachkundig und speziell geschult sein

- das richtige Verhalten beim Auftreten von Unregelmäßigkeiten oder Störungen muss bekannt sein

- erforderliche Sicherheits-, Warn- und Messeinrichtungen müssen betriebsbereit und funktionsfähig sein

- geeignete Schutzmaßnahmen müssen im Sinne der Arbeitsplatzevaluierung festgelegt und dokumentiert werden

- Gefahrenbereiche müssen gekennzeichnet und gegebenenfalls abgesperrt sein

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