Persönliche Schutzausrüstung
Unter Persönlicher Schutzausrüstung (PSA) versteht man Ausrüstungen und Zusatzausrüstungen, die von einer Person getragen, gehalten oder verwendet werden, um sie vor Sicherheits- oder Gesundheitsschutzrisiken zu schützen. Man kann in folgende Klassen von PSA einteilen: Absturzsicherungen, Atemschutzgeräte, Kopfschutz, Augenschutz, Fußschutz, Gehörschutz, Gesichtsschutz, Handschutz, Körperschutz und Hautschutz.
Betreffend PSA sollten die folgenden Fragen gestellt werden:
- Sind technisch und organisatorisch keine weiteren Maßnahmen mehr möglich, wodurch die Verwendung von PSA notwendig wird?
- Ist die geplante PSA für den Verwendungszweck geeignet? (Stichwort Schutzwirkung)
- Passt die PSA und ist sie bequem? (Stichwort Tragekomfort)
- Ist die PSA in gutem Zustand und funktionstauglich? (siehe auch unter: Prüfung von PSA)
- Wird die PSA schonend behandelt sowie sicher und richtig gelagert? (d.h. direkt beim Arbeitsplatz, wo sie gebraucht wird, aber geschützt vor z.B. Staub)
- Wird die PSA von Ihren Arbeitnehmern konsequent und richtig getragen?
- Trägt neu gekauft PSA die CE-Kennzeichnung und ist die Verwenderinformation beigefügt?
Dipsositivo di protezione individuale (DPI)