Kultusministerkonferenz
Die Zuständigkeiten für das Bildungswesen und die Kultur liegen dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland vom 23.5.1949 zufolge im Wesentlichen bei den Ländern (Kulturhoheit der Länder). Die Kultusministerkonferenz behandelt nach ihrer Geschäftsordnung "Angelegenheiten der Bildungspolitik, der Hochschul- und Forschungspolitik sowie der Kulturpolitik von überregionaler Bedeutung mit dem Ziel einer gemeinsamen Meinungs- und Willensbildung und der Vertretung gemeinsamer Anliegen". Die Länder nehmen in der Konferenz ihre Verantwortung für das Staatsganze auf dem Wege der Selbstkoordination wahr und sorgen in Belangen, die von länderübergreifender Bedeutung sind, für das notwendige Maß an Gemeinsamkeit in Bildung, Wissenschaft und Kultur. Eine wesentliche Aufgabe der Kultusministerkonferenz besteht darin, durch Konsens und Kooperation in ganz Deutschland für die Lernenden, Studierenden, Lehrenden und wissenschaftlich Tätigen das erreichbare Höchstmaß an Mobilität zu sichern, Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse sicherzustellen und die gemeinsamen Interessen der Länder im Bereich Kultur zu vertreten und zu fördern. Daraus ergeben sich als abgeleitete Aufgaben: die Übereinstimmung oder Vergleichbarkeit von Zeugnissen und Abschlüssen zu vereinbaren, auf die Sicherung von Qualitätsstandards in Schule, Berufsbildung und Hochschule hinzuwirken, die Kooperation von Einrichtungen der Bildung, Wissenschaft und Kultur zu fördern. Die erforderliche Koordination erfolgt in der Regel durch Beschlüsse, Empfehlungen, Vereinbarungen oder Staatsabkommen. Im Sinne von mehr Toleranz und Vielfalt im Bildungswesen soll auf Detailregelungen verzichtet werden. Das gemeinsam vereinbarte Niveau muss Experimente und Innovationen zulassen. Die Kultusministerkonferenz ist ein wichtiges Instrument für die Vertretung der gemeinsamen Interessen der Länder gegenüber dem Bund, der Europäischen Union, der OECD oder der UNESCO sowie für die gemeinsame Darstellung der Länder bei Angelegenheiten der Bildung, Wissenschaft und Kultur in der Öffentlichkeit. Sie nimmt damit die sich aus dem Kulturföderalismus ergebende gemeinsame Verantwortung der Länder wahr. Zudem begreift sie sich als Forum kritischer Diskussion. Die Kultusministerkonferenz ist zugleich auch ein Instrument partnerschaftlicher Zusammenarbeit der Länder mit dem Bund, insbesondere beim notwendigen Zusammenwirken zwischen Bund und Ländern, was insbesondere die neue Gemeinschaftsaufgabe im Bildungsbereich betrifft (Feststellung der Leistungsfähigkeit des Bildungswesens im internationalen Vergleich), in der auswärtigen Kulturpolitik sowie der internationalen und europäischen Zusammenarbeit in Bildung, Wissenschaft und kulturellen Angelegenheiten. Denn der Zuständigkeit des Bundes für die auswärtigen Beziehungen steht innerstaatlich die grundsätzliche Zuständigkeit der Länder für Bildung, Wissenschaft und Kultur gegenüber. Ähnliches gilt für die berufliche Bildung: Die Regelung der Ausbildung in den Betrieben ist Angelegenheit des Bundes, die Berufsbildung in den Schulen aber fällt in die Kompetenz der Länder. Hier notwendige Abstimmungen erfolgen ebenfalls im Zusammenwirken zwischen dem Bund und der Kultusministerkonferenz.
Quelle: www.kmk.org