Deutsche Rentenversicherung


Name
Deutsche Rentenversicherung
Abkürzung
DRV
Beschreibung

Ein einheitliches Erscheinungsbild Seit Oktober 2005 treten alle Rentenversicherungsträger unter dem gemeinsamen Dach „Deutsche Rentenversicherung“ auf. Mit dem einheitlichen Erscheinungsbild wird die Kundenorientierung der Deutschen Rentenversicherung gestärkt. Es schafft eine bessere Orientierung für Versicherte, Rentner und Arbeitgeber und unterstreicht die herausragende Position, die die Rentenversicherung im Gesamtsystem der sozialen Sicherung einnimmt. Die neue Aufgabenverteilung Die Organisationsreform hat die Zusammenarbeit zwischen den Rentenversicherungsträgern intensiviert. Bei der Deutschen Rentenversicherung Bund, dem Zusammenschluss der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte und dem Verband Deutscher Rentenversicherungsträger, werden seit dem 1. Oktober 2005 die Grundsatz- und Querschnittsaufgaben gebündelt. Sie vertritt die gesetzliche Rentenversicherung als Gesamtheit und ist unter anderem für fachliche und rechtliche Grundsatzfragen sowie für grundsätzliche organisatorische und finanzielle Fragen zuständig. Darüber hinaus entwickelt und steuert sie den internen Wettbewerb im Rahmen des vom Gesetzgeber geforderten Benchmarkingsystems. Als Träger soll die Deutsche Rentenversicherung Bund künftig 40 Prozent der Versicherten betreuen. Aus der Bundesknappschaft, der Bahnversicherungsanstalt und der Seekasse wurde ein zweiter Bundesträger gebildet, die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See. Sie soll für fünf Prozent der Versicherten zuständig sein. Die Landesversicherungsanstalten wurden am 1. Oktober 2005 umbenannt. Sie heißen jetzt zum Beispiel Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg oder Deutsche Rentenversicherung Nord. Die Regionalträger sollen für 55 Prozent der Versicherten zuständig sein; sie verwalten zukünftig den größten Teil des Auskunfts- und Beratungsdienststellennetzes.

Quelle: www.deutsche-rentenversicherung.de

Rechtsgebiete
Deutschland