Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales ist (gesetzgebend) zuständig für eine Vielzahl von Politikfeldern: von der Arbeitsmarktpolitik, dem Arbeitsrecht und dem Arbeitsschutz, den Bereichen Rente und soziale Sicherung bis hin zur Teilhabe behinderter Menschen und zum Themenfeld „Soziales Europa und Internationales“.
Dabei steht primär die nachhaltige Stärkung des Arbeitsmarktes und der sozialen Sicherungssysteme, die Förderung des sozialen Zusammenhalts sowie der sozialen Eingliederung im Vordergrund. Außerdem werden für eine gerechte Arbeitsmarktpolitik und die Bekämpfung der Arbeitslosigkeit auf nationaler und internationaler Ebene die notwendigen Rahmenbedingungen geschaffen.
Geschäftsbereich des BMAS
Zum unmittelbaren Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales gehören:
- das Bundesarbeitsgericht
- das Bundessozialgericht
- das Bundesamt für Soziale Sicherung
- die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin.
Unter der Rechtsaufsicht des BMAS steht:
die Bundesagentur für Arbeit.
Ferner gehören zum Geschäftsbereich des BMAS folgende der Rechtsaufsicht des Bundesamtes für Soziale Sicherung unterliegenden Einrichtungen:
- die Deutsche Rentenversicherung Bund
- die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See
- die Unfallversicherung Bund und Bahn
- die Künstlersozialkasse
- die übrigen bundesunmittelbaren Träger der Unfallversicherung
- die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau
- die Zusatzversorgungskasse für Arbeitnehmer in der Land- und Forstwirtschaft
- die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V.
Stand: 07/2021 - Quelle: www.bmas.de