Fachbereich Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege
Zu den Betrieben des Gesundheitsdienstes und der Wohlfahrtspflege gehören z. B.:
- Universitätskliniken, Krankenhäuser und Kliniken der Human-, Zahn-, Veterinärmedizin, Psychiatrische Kliniken, Rehabilitationseinrichtungen
- Praxen der Human-, Zahn-, Veterinärmedizin
- weitere Betriebe, in denen medizinische Berufe ausgeübt werden wie Physiotherapie, Podologie, Logopädie usw.
- Einrichtungen der ambulanten Pflege und Versorgung
- Human- und veterinärmedizinische Untersuchungsämter
- Ausbildungsstätten im Gesundheitsdienst (Krankenpflegeschulen, Schulen für RTA, MRTA, Physiotherapeuten)
- Heime und ambulante Dienste für Kinder, alte Menschen, Sterbende
- Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen
- Einrichtungen für Menschen in besonderen sozialen Situationen
- Einrichtungen zur Rehabilitation, Eingliederung oder Wiedereingliederung von Menschen in den Arbeitsmarkt
Zum Fachbereich Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege gehören auch die Bäder aller Art wie Hallen- und Freibäder, Erlebnisbäder, Kurbäder, medizinische Bäder, Schul- und Hotelbäder.
In den Betrieben des Gesundheitsdienstes und der Wohlfahrtspflege sind die Arbeitsbedingungen von einem komplexen Gefährdungs- und Belastungspotential geprägt, z. B.:
- Umgang mit biologischen Arbeitsstoffen > Infektionskrankheiten
- Umgang mit Gefahrstoffen > Haut- und Atemwegserkrankungen
- Bewegen von pflegebedürftigen Patienten > Erkrankungen der Wirbelsäule
- Konfrontation mit menschlichem Leid > Psychische Belastungen
- Differenz zwischen Erwartungen und Möglichkeiten der Arbeit
- Schicht und Nachtarbeit > Psychosoziale Belastungen
- Umgang mit Gewalt und Aggression
Im Sachgebiet "Bäder" wird der Arbeits- und Gesundheitsschutz in Bezug auf die Bädertechnik, der Bädergeräte, Bodenbeläge in nassen Barfußbereichen und den Bäderbetrieb behandelt.
Stand: 07/2021 - Quelle: https://www.dguv.de/de/praevention/fachbereiche_dguv/gesund_wohlfahrt/index.jsp