Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e. V. (DGUV)


Name
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e. V. (DGUV)
Abkürzung
DGUV
Beschreibung

​​​Der Verband "Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung" (DGUV) ist der Spitzenverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften und der Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand. Er nimmt die gemeinsamen Interessen seiner Mitglieder wahr und fördert deren Aufgaben zum Wohl der Versicherten und der Unternehmen. Der Verband vertritt die gesetzliche Unfallversicherung gegenüber Politik, Bundes-, Landes-, europäischen und sonstigen nationalen und internationalen Institutionen sowie Sozialpartnern.

Prävention, Rehabilitation und Entschädigung - das sind die zentralen Aufgaben der gesetzlichen Unfallversicherung. Träger der gesetzlichen Unfallversicherung sind die Berufsgenossenschaften und die Unfallkassen.

Mitglieder:

9 gewerbliche Berufsgenossenschaften (nach Branchen orientiert)

BG BAU  ·  BG ETEM  ·  BG RCI  ·  BG Verkehr  ·  BGHM  ·  BGHW  ·  BGN  ·  BGW  ·  VBG

Die Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand gliedern sich in

  • ​16 Unfallkassen und 3 Gemeindeunfallversicherungsverbände
    Bayer. LUK  ·  KUVB  ·  LUKN  ·  UK BB  ·  UK Bremen  ·  UK MV  ·  UK Nord  ·  UK NRW  ·  UK RLP  · 
    UK Sachsen  ·
      UK ST  ·  UKB  ·  UKBW  ·  UKH  ·  UKS  ·  UKT
    BS GUV  ·  GUV OL  ·  GUVH

  • 4 Feuerwehr-Unfallkassen​
    FUK BB  ·  HFUK Nord  ·  FUK  ·  FUK-Mitte

  • sowie die Unfallversicherung Bund und Bahn
    UVB


Fachbereiche der DGUV:

Zur Umsetzung des gesetzlichen Präventionsauftrages Arbeits- und Wegeunfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren zu verhüten sowie für eine wirksame Erste Hilfe zu sorgen, hat die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) Fachbereiche eingerichtet. Sie bilden das Kompetenz-Netzwerk Prävention der DGUV. Die Federführung eines Fachbereiches obliegt in der Regel jeweils einem Unfallversicherungsträger.

Aufgaben und Stellung der neuen Fachbereiche sind im DGUV Grundsatz 300-001 "Fachbereiche und Sachgebiete der DGUV" beschrieben.

Zentrale Aufgabe der Fachbereiche ist es, eine für alle Unfallversicherungsträger verbindliche, einheitliche und gesicherte Fachmeinung zu Präventionsthemen zu bilden und die fachlichen Interessen aller Unfallversicherungsträger zu vertreten.

Die Fachbereiche mit ihren jeweiligen Sachgebieten sind direkte Ansprechpartner für die Unfallversicherungsträger, staatliche Stellen, Hersteller sowie andere interessierte Kreise in Fragen der Prävention innerhalb ihres Zuständigkeitsbereiches. In ihnen arbeiten Aufsichtspersonen und sonstige Präventionsfachleute der Unfallversicherungsträger, Vertretungen der DGUV und ihrer Institute, Vertretungen der Sozialpartner, des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS), der Länder, der Hersteller und Betreiber sowie besondere Sachverständige mit. Sie bilden so ein Netzwerk thematisch abgestimmter Kompetenzen mit ausgewiesenen Experten.


Stand: 07/2021 - Quelle: siehe "Quellen"

Rechtsgebiete
Deutschland
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Quellen
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