Fachbereich Erste Hilfe
Für die Notfallvorsorge im Betrieb stellt die organisierte Erste Hilfe einen fundamentalen Baustein dar. Wenn Menschen, sei es durch einen Unfall oder auch durch die Folgen einer Erkrankung Hilfe brauchen, müssen geeignete Vorkehrungen getroffen sein, damit die Rettungskette funktionieren kann. Dies stellt eine typische Querschnittsaufgabe über alle Unfallversicherungsträger dar, die es in einem gemeinsamen Ausschuss zu bearbeiten gilt.
Der Fachbereich Erste Hilfe mit seinen drei Sachgebieten steht für die Unfallversicherungsträger als Kompetenzzentrum für alle Fragen rund um diese Notfallmaßnahmen zur Verfügung. Mit seiner interdisziplinären Besetzung werden neueste medizinische und notfallmedizinische Erkenntnisse, Erfahrungswissen sowie Fachmeinungen auf dem Gebiet der Ersten Hilfe und des betrieblichen Rettungswesens zusammengeführt.
Die Federführung für den Fachbereich liegt bei der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG).
Stand: 07/2021 - Quelle: https://www.dguv.de/fb-erstehilfe/index.jsp